Vergammeltes Fleisch, verschimmelter Käse, Vanille-Eis ohne Vanille und in sage und schreibe jedem vierten Restaurant hygienische Mängel! Ende 2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die jüngsten Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vorgestellt. Und wieder blieb alles beim Alten! Es ist nicht zu fassen, Jahr für Jahr dasselbe Ritual. Man muss schon fast annehmen, dass wir Verbraucher mit diesen Veröffentlichungen verhöhnt werden sollen. Denn was bitte nützen diese Berichte, wenn sich nichts an der Situation verbessert? Seit Langem fordert foodwatch deshalb: Die Namen der schwarzen Schafe müssen endlich öffentlich genannt werden. Nur dann ist der Anreiz da, die Lebensmittelgesetze einzuhalten. Dazu muss das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gründlich überarbeitet werden. Denn durch zahlreiche Ausnahmeregelungen ist das Gesetz so löchrig wie ein Schweizer Käse. Und die Löcher sind so groß, dass die Betriebe bequem hindurchpassen. Das musste foodwatch erfahren, als wir das Gesetz in der Praxis getestet haben.
Die Verbraucher werden hingehalten Von 29 Fragen, die foodwatch den Behörden stellte, wurden innerhalb von vier Monaten lediglich sechs beantwortet. Das heißt, knapp 80 Prozent der Fragen blieben unbeantwortet! Der ehemalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer hatte sein Gesetz als “Meilenstein für den Verbraucherschutz” gelobt und insbesondere versprochen, jetzt würden endlich die “schwarzen Schafe” genannt. Doch gerade dies passiert nicht. Und in fast allen Fällen sind die gesetzlich festgelegten Fristen überzogen worden, so dass wir bei einzelnen Anfragen nach mehr als einem Jahr immer noch keinerlei abschließende Antwort, und sei es nur einen Ablehnungsbescheid, erhalten haben. Profit vor Gesundheitsschutz – ein Beispiel aus der Praxis Bereits im August 2008 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mehrere Warnmeldungen herausgegeben. So zum Beispiel über “nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Käse, hergestellt in Italien”. Daraufhin wollten wir von dem Amt wissen, um welches Produkt von welchem Hersteller es sich denn konkret handelt. Nach einer Wartezeit von über zwei Monaten (!) haben wir erfahren, dass wir die erbetene Information wahrscheinlich nicht (!) erhalten werden, weil die Herausgabe aus rechtlichen Gründen “verweigert werden muss”. Nachdem seit unserer Anfrage ein Jahr vergangen war, hatten wir die Hoffnung auf weitere Informationen aufgegeben. Und das, obwohl die Meldung als so genannte “W-Meldung” eingestuft worden war. Das bedeutet, von diesen Lebensmitteln geht ein Risiko für die menschliche Gesundheit aus! In diesem Fall sogar ein besonders hohes Risiko, da die im Käse gefundenen Listerien schlimmstenfalls zu einer Hirnhautentzündung führen, die bekanntlich tödlich verlaufen kann!
Gelesen bei foodwatch am 29.1.2010
