Flüssigrauch – noch eine legale Lüge

Dieser Beitrag wurde vor am Donnerstag, 3. Februar 2011 um 12:15 Uhr veröffentlicht und unter Jackomo - Der Kritiker gespeichert.

Dass die Bilder im Werbefernsehen oder auf den Verpackungen von Fleisch und Wurstwaren nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben, ist der Mehrheit der Verbraucher inzwischen bewusst. Mit der idyllischen Bauernkate auf der Verpackung des Schwarzwälder Schinkens lassen sich informierte, moderne Menschen nicht mehr hinters Licht führen. Die Verbraucher wissen, dass das Fleisch nicht aus dem kleinen Familienbetrieb stammt, den die Abbildung oder der Werbefilm suggerieren möchten. Dass der geräucherte Schinken aber oftmals gar nicht geräuchert ist, wissen die wenigsten.

Liquid Smoke, so der Fachjargon, also flüssiger Rauch macht es möglich. Flüssiger Rauch wird erzeugt, indem der Rauch von Holzspänen kondensiert und konzentriert wird. Anschließend durchläuft das Kondensat mehrere physikalische Prozesse, um einen Grundstoff zu erhalten. Dieser Grundstoff wird dann noch mit allerhand Farb-, Zusatz und Aromastoffen versetzt, um später das gewünschte Resultat hinsichtlich Geschmack, Farbe und Konsistenz zu erhalten.

Für die Produzenten von geräucherter Wurst oder Fisch ist der Einsatz von flüssigem Rauch (man spricht auch von „nassräuchern“) natürlich überaus profitabel. Anstatt die Räucherware über Stunden oder gar Tage in der Räucherkammer echtem Rauch auszusetzen, muss die zu räuchernde Ware nur für wenige Minuten mit dem flüssigen Rauch besprüht werden oder in ein entsprechendes Tauchbad  eingetaucht werden. Fertig. Kein Wunder, dass der Einsatz von Flüssigrauch bei der Lebensmittelindustrie immer beliebter wird.

So gern die Industrie auch die braune Brühe mit dem Raucharoma verwendet, so ungern möchte sie den Verbraucher darüber informieren. Denn würde man die Leute fragen, ob sie sich anstatt mit echtem Räucherlachs auch mit einer Imitation aus dem Chemielabor zufrieden geben würden, würden sie sicher nein sagen. Das wissen auch die Lebensmittelproduzenten. Um das Etikett möglichst „sauber“ zu halten, haben die fleißigen Lobbyisten dafür gesorgt, dass die Verwendung von Flüssigrauch in der Zutatenliste lediglich als Raucharoma aufgeführt sein muss. Der Kunde, der glaubt, etwas Geräuchertes zu kaufen, wird also wieder einmal schamlos belogen.

Noch problematischer wird es bei unverpackter Ware. Wer an der Fisch- oder Fleischtheke einkauft, wird äußerst spärlich über die verwendeten Zutaten informiert. Gezieltes Nachfragen beim Verkaufspersonal zieht häufig nur ratloses Achselzucken nach sich. Wo keine Zutatenliste den Verbraucher darauf hinweist, dass die Wurst gar nicht wirklich geräuchert ist, geht der Kunde von einer viel längeren Haltbarkeit aus. Zumindest dieses Problem besteht bei verpackter Ware aufgrund des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht.

Durch die Technik des Nassräucherns klafft die Schere zwischen der Illusion in der Werbung und der gelebten Wirklichkeit noch ein weiteres Stück auseinander. Solange der Gesetzgeber nicht endlich dafür sorgt, dass Verbraucher offen und ehrlich darüber informiert werden, was tatsächlich in den Lebensmitteln enthalten ist und wie sie produziert werden, wird sich diese Schere mit Sicherheit nicht schließen.

VN:F [1.9.3_1094]
Bewertung: 4.4/5 (7 Stimmen gezählt)
Flüssigrauch – noch eine legale Lüge, 4.4 out of 5 based on 7 ratings
Artikel empfehlen:
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • del.icio.us
  • MisterWong
  • Live
  • Add to favorites
  • Print
  • LinkedIn
  • Twitter

Ähnliche Artikel:

Tags: , , ,

5 Kommentare zu „Flüssigrauch – noch eine legale Lüge“

  1. Anonymous sagt:

    Am besten Schinken aus Klebefleisch mit Flüssigrauch – mir wird gleich schlecht

  2. Svenja sagt:

    Wenigstens kann man in der Zutatenliste am Wörtschen Raucharoma erkennen, dass mit Flüssigrauch gearbeitet wurde. Das muss man halt wissen. Ich fühle mich durch die vielen Tricksereien der Lebensmittelhersteller sowieso dazu gezwungen, die Zutatenlisten zu studieren, bevor ich mich für ein Produkt entscheide. Jetzt achte ich halt auch noch auf Raucharoma. Es ist zwar umständlich, aber die einzige Möglichkeit, nicht auf die Lügen der Werbung hereinzufallen. Die Politik ist ja ganz offensichtlich auf der Seite der Lebensmittelkonzerne und nicht auf der Seite der Millionen von Verbrauchern, deren Interessen die Politiker eigentlich vertreten sollen.

  3. Toby sagt:

    Das ganze hat irgendwie etwas von einem Spiel: die Industrie lässt sich eine Trickserei einfallen, der Verbraucher kommt dahinter und kauft diese Produkte nicht mehr. Die Industrie lässt sich etwas neues einfallen. Leider ist dieses Spiel nicht lustig, da es hier nicht zuletzt um unsere Gesundheit geht.

  4. Peggy sagt:

    Ein Spiel, wo der Verbraucher immer der Dumme ist, ist ein Sch…spiel

  5. Forti sagt:

    Nun, Rauch kann man ohne schwelendes Holz zur Zeit noch nicht machen, insofern ist das wohl noch die harmloseste aller Trickserien!

    Mich beunruhigt viel mehr, dass ein Pestizid mit tausendstel Anteil (vielleicht noch) harmlos ist, zwei Pestizide zusammen mit je tausendstel Anteil unter dem Gefahrenpotential durch das Interagieren jedoch bereits schon extrem stark Krebs auslösend sein können!
    Dies erklärt auch die extrem hohe Krebsrate heutzutage, die Krankenkassen rechnen damit dass heutzutage mindestens ein Drittel!!! der Bevölkerung an Krebs (heilbar oder nicht) erkrankt!

    Und dass DIES die Lebensmittelindustrie verheimlicht finde ich persönlich als unwahrscheinliche Frechheit und sollte unbedingt sofort intensiv erforscht, aber auch sofort verboten werden – aber ich verstehe schon dass die Chemischen, die diese Pestizide produzieren schon viel eher ihre Aktionäre befriedigen will wie sich um die Volksgesundheit schert

    Aber solange die Chemischen zusammen mit der Lebensmittelindustrie diese Forschungen selber machen (müssen) wird wohl nie eine Besserung in Sicht sein – bis es die Menschheit nicht mehr gibt, wo sich dran was verdienen liesse….

    Damit wäre das Problem dann schliesslich auch gelöst… ;-)

Kommentieren