Am vergangenen Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil, dass Pollen im Honig als Zutat gelten. Was zunächst banal klingt, kann weitreichende Konsequenzen haben. Denn für alle „Zutaten“ in Lebensmitteln gilt: Enthalten sie mehr als 0,9 Prozent genetisch verändertes Material, muss dies gekennzeichnet werden. Folglich muss Honig, der einen entsprechend großen Anteil genetisch veränderter Pollen enthält, nun gekennzeichnet werden. Dies stärkt die Wahlfreiheit der Verbraucher, selbst zu entscheiden, ob sie Produkte mit Gentechnik kaufen wollen oder nicht. Der EuGH bestätigte außerdem die sogenannte „Nulltoleranz“: Werden Bestandteile genetisch veränderter Pflanzen nachgewiesen, die in Europa nicht als Lebensmittel zugelassen sind, darf der Honig nicht verkauft werden. Das könnte vor allem Produkte aus Kanada oder Südamerika betreffen, die zurzeit noch in deutschen Supermarktregalen stehen. www.foodwatch.de
Ähnliche Artikel:
Tags: Europäischer Gerichtshof, genetisch veränderte Pflanzen, genetisch veränderter Pollen, Gentechnik, Honig
